Liquidität sichern in der Krise

Die beispiellose Krisensituation durch Covid-19 stellt Unternehmer vor große Herausforderungen. Die Liquidität Ihres Unternehmens zu bewahren ist eine dieser Herausforderungen. 

Liquiditaet in der Krise
Bild: Espen Bierud

Wir von Billie stehen Ihnen zur Seite und wollen Ihnen dabei helfen, die Krise zu überstehen. Im Folgenden haben wir verschiedene Möglichkeiten gesammelt, wie Sie in diesen Zeiten Ihre Liquidität sichern können – ob Kleinunternehmer oder Mittelständler, ob Ihr Business weiterläuft oder pausiert.

Mögliche Maßnahmen für mehr Liquidität im Überblick:

Kurzarbeitergeld

Beim Kurzarbeitergeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des Gehalts Ihrer Beschäftigten, wenn diese nicht mehr im bisherigen Umfang beschäftigt werden können.

Ziel dieser staatlichen Hilfsmaßnahme ist es, Arbeitgeberinnen zu entlasten und sie in Krisenzeiten davor zu bewahren, ihren Angestellten wegen mangelnder Arbeit kündigen zu müssen. Die Möglichkeiten der Kurzarbeit wurden im Zuge der Corona-Krise erweitert und die Beantragung bis zum 31.12.2020 erleichtert.

Ihre Beschäftigten erhalten in Kurzarbeit 60-67 Prozent Ihres Nettolohns ausgezahlt. Voraussetzung für die Beantragung von Kurzarbeit ist, dass bis Jahresende mindestens zehn Prozent Ihrer Beschäftigten mehr als zehn Prozent Bruttolohnausfall hatten.

Weiter Vorteile von Kurzarbeitergeld:

  • Sozialversicherungsbeiträge werden für die entfallene Arbeitszeit zu 100 Prozent erstattet

  • Auch Leiharbeitnehmer können in Kurzarbeit gehen

  • Minusstunden zur Vermeidung von Kurzarbeitergeld sind nicht notwendig

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie weitere Informationen zu den Vorteilen und Voraussetzungen von Kurzarbeitergeld. 

Hilfskredit

Die Hilfskredite der Bundesregierung sollen Liquidität geben, auch wenn Ihr Business momentan pausiert – Sie aufgrund der Corona-Krise momentan also keinen Umsatz machen.

Diese Kredite können Sie über Ihre Hausbank bei der KfW beantragen, die die Kredite zu bis zu 100 Prozent garantiert und wiederum vom Bund abgesichert ist. Je nach Größe und Umsatz Ihres Unternehmens, sind unterschiedliche Hilfsmaßnahmen in die Wege geleitet.

KfW-Schnellkredit

Mittelständische Unternehmen können im Zuge der Corona-Krise Kredite von bis zu 25 Prozent ihres Jahresumsatzes von 2019 beantragen.

Dank der 100-prozentigen Risikoübernahme der KfW, für die wiederum der Bund garantiert, ist keine Risikoprüfung durch Ihre Hausbank notwendig und die Kredite können so schneller genehmigt werden.

Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, die seit mindestens Januar 2019 am Markt sind, können diese Kredite beantragen, um damit laufende Kosten oder relevante Anschaffungen zu decken.

Bedingung für die Genehmigung dieses Schnellkredits ist, dass Ihr Unternehmen entweder im Jahr 2019 Gewinn erwirtschaftet hat oder aber im Durchschnitt der letzten drei Jahre Gewinn erwirtschaftet hat.

Sie erhalten mit diesem Kredit bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 zu einem Zinssatz von drei Prozent p.a. mit einer Laufzeit von zehn Jahren.

Erfahren Sie hier mehr, zum KfW-Schnellkredit für mittelständische Unternehmen.

KfW-Unternehmerkredit

Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, können den KfW-Unternehmerkredit beantragen, der bis zu einer Milliarde Euro betragen kann. Für kleine und mittlere Unternehmen übernimmt die KfW bei diesen Krediten bis zu 90 Prozent des Risikos.

Der individuelle Kredithöchstbetrag kann dabei verschiedenen Bedingungen unterliegen. Diese Bedingungen und weitere Informationen finden Sie hier.

ERP-Gründerkredit – Universell

Unternehmen, die mindestens zwei Jahresabschlüsse vorweisen können, können den universellen ERP-Gründerkredit beantragen, um Ausgaben für Anschaffungen oder Betriebsmittel von bis zu einer Milliarde Euro zu beantragen. Wie auch beim Unternehmerkredit übernimmt die KfW das Risiko bis zu 90 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Auch beim universellen ERP-Gründerkredit unterliegt der jeweilige Kredithöchstbetrag bestimmten Bedingungen, die Sie hier finden.

Hinweis: Sie können den universellen ERP-Gründerkredit auch beantragen, wenn Sie noch keine zwei Jahresabschlüsse vorweisen können. Ihre Bank trägt in diesem Fall jedoch das volle Risiko.

Wenn Sie noch keine zwei Jahresabschlüsse vorweisen können, könnte möglicherweise auch der ERP-Gründerkredit – StartGeld für Sie infrage kommen. Relevante Informationen dazu finden Sie hier.

Hilfen durch die Förderbanken der Länder

Um kleine bis große Unternehmen in der Krise mit Liquidität zu unterstützen, werden Darlehen und Zuschüsse teilweise auch direkt von den Förderbanken der Länder vergeben.

Steuervorteile

Das Bundesfinanzministerium hat die Möglichkeit der Steuerstundungen sowie Anpassungen der Vorauszahlungen in Zuge der Corona-Krise eingeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Liquidität von Unternehmen zu schützen, indem Sie in der Krise finanziell entlastet werden.

Wenn es Ihrem Unternehmen wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise nicht möglich ist, die diesjährigen Steuern zu zahlen, ist es möglich einen Antrag auf zinsfreie aber befristete Stundung zu stellen. Dieser Antrag muss bis zum 31. Dezember 2020 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Unternehmen sowie auch Selbstständige und Freiberufler, können außerdem Ihre Steuervorauszahlungen anpassen lassen. Diese Möglichkeit besteht, wenn Ihre Einkünfte in diesem Jahr voraussichtlich geringer ausfallen werden, als vor der Pandemie angenommen. Auch diesen Antrag zur Anpassung der Steuervorauszahlungen stellen Sie beim Finanzamt.

Weitere Informationen und Details zu den Steuererleichterungen infolge der Corona-Krise finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.

Neue Insolvenzregelung

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Insolvenzantragspflicht rückwirkend vom 1. März 2020 bis zum 30. September 2020 auszusetzen. Unternehmen, die Ihren Betrieb wegen der Corona-Krise einstellen müssen oder mussten, haben so mehr Zeit staatliche Hilfsmaßnahmen zu beantragen und ihren Betrieb wieder aufzunehmen.

Unternehmen wird mit der neuen Insolvenzregelung Zeit verschafft, die Krise zu überstehen.

Wichtig zu beachten ist, dass bei Vorlage einer durch die Corona-Krise bedingte Zahlungsunfähigkeit, die Aussicht einer Beseitigung dieser Zahlungsunfähigkeit in Aussicht stehen muss, um die neue Insolvenzregelung nutzen zu können.

Die Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz klären weitere Einzelheiten auf.

Verwalten offener Forderungen

Dieser letzte Punkt ist vielleicht selbstverständlich, soll der Vollständigkeit halber aber nicht unerwähnt bleiben.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle bestehenden und anfallenden Ausgaben Ihres Unternehmens. Um Ihre finanzielle Situation einschätzen zu können und die Gesamtsituation etwas skalierbarer zu machen, ist es jetzt besonders wichtig für Sie, klar zu wissen, was wann an Zahlungen anfällt und im besten Fall auch weiter eingeht.

Eine Liste Ihrer fälligen Einnahmen und Ausgaben verschafft Ihnen den notwendigen Überblick Ihrer Finanzen. Gegebenenfalls können Sie auch auf Geschäftspartnerinnen zugehen und im Voraus gemeinsam Lösungen finden, wenn Zahlungstermine schwer einzuhalten sein sollten.

Wir wollen für Sie da sein

Wir hoffen, dass Sie diesem Beitrag einige nützliche Informationen und hilfreiche Tipps entnehmen konnten. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Schreiben Sie uns unter info@billie.io.

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Zoe Schirren

Aufgrund ihrer Erfahrung in internationalen Startups, weiß Zoe um die Wichtigkeit von Liquidität und Prozessoptimierung.

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