Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Einzelhändlers zu Billie x Mollie Services

Die Parteien Mollie und Händler vereinbaren hiermit zusätzliche Bedingungen (die "Billie Terms EU") zur bestehenden Mollie-Nutzungsvereinbarung zwischen dem Händler und Mollie, um es dem Händler zu ermöglichen, seinen Geschäftskunden in den von Billie unterstützten Märkten über Mollie und über Klarna den Rechnungskauf powered by Billie ("Billie Services") anzubieten. Die Parteien sind sich einig, dass diese Billie Terms EU in Bezug auf die Billie Services Teil der Mollie-Nutzungsvereinbarung sind, und die Parteien sind sich einig, dass die Billie Terms EU abgesehen von den spezifischen Bedingungen, die in diesen Billie Terms EU aufgeführt sind, die Mollie-Nutzungsvereinbarung nicht beeinflussen.

Die Billie Services sind für Geschäftskunden in den auf der Mollie Website aufgeführten Ländern verfügbar. Mollie wird den Händler über die Verfügbarkeit des Billie Rechnungskaufs in weiteren Ländern über das Mollie Dashboard informieren.

Die Bereitstellung des Billie Rechnungskaufs unterliegt der Zustimmung von Billie zum Onboarding des Händlers bei Billie über Klarna und Mollie.

1. Angebot der Billie Services

Mollie ist Partner der Klarna Bank AB, die Billie Services anbietet. Die Billie GmbH ist ein auf Factoring-Dienstleistungen spezialisierter Finanzdienstleister mit Sitz in der Charlottenstraße 4, 10969 Berlin ("Billie"). Mit der Inanspruchnahme des Billie Rechnungskaufs verpflichtet sich der Händler, die ursprüngliche Forderung gegen einen Käufer aus dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen, für die der Käufer die Billie Services gewählt hat ("Forderung"), einschließlich der Nebenrechte an Mollie zu verkaufen und abzutreten (vgl. unten unter Ziffer 3). Mollie wird dann die Forderung an die Klarna Bank AB verkaufen und abtreten, die ihrerseits die Forderung an Billie verkauft und abtritt.

Um diese Forderung erwerben und abtreten zu können, ist es erforderlich, dass Mollie zu den nachfolgenden Bedingungen Daten des Händlers für den Registrierungs- und ggf. Identifizierungsprozess mit Billie teilt, sowie Daten, die sich auf die konkrete Transaktion des Geschäftskunden beziehen.

Die Billie Services stehen nur Händlern zur Verfügung, deren Kunden Unternehmer im Sinne der jeweiligen länderspezifischen gesetzlichen Regelungen am Ort ihres Geschäftssitzes sind und die im Online-Shop des Händlers Waren oder Dienstleistungen bestellen ("Käufer"). Der Händler sichert zu, dass die Billie Services nur Unternehmen angeboten werden (wie in den Klarna Integrationsrichtlinien näher beschrieben).

Für die Nutzung der Billie Services gelten die Bedingungen bzw. Anhänge des Kooperationsvertrages des Händlers mit Klarna bezüglich Telebestellungen entsprechend.

2. Übertragung von Forderungen

Wählt ein Käufer im Bestellvorgang des Händlers die Billie Services aus, wird Billie die Kreditwürdigkeit des Käufers prüfen. Zu diesem Zweck übermittelt der Händler verschiedene zwischen den Parteien vereinbarte Datenfelder an Mollie, darunter den Namen und den Sitz oder die Adresse des Käufers, den Rechnungsbetrag, ggf. den Inhalt des Warenkorbs sowie die Bestelldaten und die Bestellhistorie. Mollie gibt diese Daten über Klarna an Billie weiter, damit Billie die Kreditwürdigkeit des Kunden durchführen kann. Fällt diese Prüfung positiv aus, verkauft der Händler die Forderung dieses Käufers an Mollie und tritt die Forderung an Mollie ab. Mollie verkauft diese Forderung sofort an Klarna weiter und tritt die Forderung an Klarna ab. Anschließend verkauft Klarna diese Forderung an Billie weiter und tritt die Forderung entsprechend an Billie ab. Zu diesem Zweck teilt Mollie Billie (über Klarna) die vom Kunden auf der Kassenseite des Händlers oder dem Billie-Widget angegebenen Informationen mit. Billie ist berechtigt, die Abtretungskette der Forderung gegenüber dem Kunden offenzulegen.

Wählt ein Käufer die Billie Services über Mollie via Klarna aus und nimmt Billie die Autorisierung für eine Transaktion gegenüber Klarna an, erstellt der Händler einen Order Call an Mollie, mit dem er Mollie den Verkauf und die Abtretung der jeweiligen Forderung an Mollie anbietet. Wenn Mollie positiv antwortet, nimmt Mollie den Verkauf und die Abtretung der Forderung des Händlers an. Forderungen werden zum Nominalwert und mit allen Nebenrechten verkauft. Nebenrechte sind (1) alle Rechte an etwaigen Sicherheiten für die betreffende Forderung, (2) Ansprüche aus Versicherungsverträgen des Händlers in Bezug auf die Forderung, wie z.B. Transport- und Ausfallversicherungsansprüche (3), alle Rechte des Händlers aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt, insbesondere die Forderung des Kunden aus einer Weiterveräußerung, (4) im Falle der Insolvenz des Käufers das Recht des Händlers, den Insolvenzverwalter mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu beauftragen, (5) Ansprüche des Händlers aus einem Kontokorrentverhältnis zwischen dem Händler und dem Käufer auf die sich bei der Auflösung des Kontos zugunsten des Händlers ergebende Saldoforderung bis zur Höhe aller Forderungen von Mollie gegen den Händler. Mollie wird dann die jeweilige Forderung an Klarna verkaufen und abtreten und Klarna wird die jeweilige Forderung an Billie verkaufen und abtreten. Der Händler stimmt den Verkäufen und Abtretungen der Forderung gemäß Ziffer 2 und 3 dieser Bedingungen ausdrücklich zu.

Die Forderungen werden ohne Regressmöglichkeit verkauft und abgetreten, d.h. Mollie übernimmt das Risiko, dass der Käufer nicht in der Lage ist, die Rechnung zu bezahlen. Im Falle einer vom Händler veranlassten Rückerstattung oder eines normalen Rückgaberechts oder in jedem anderen Fall, in dem die Forderung nicht den geltenden ethischen Richtlinien von Klarna oder einem entsprechenden Äquivalent und den Anforderungen an die Forderung entspricht, hat Mollie jedoch das Recht, die betreffende(n) Forderung(en) an den Händler zurück zu verkaufen und abzutreten.

2.1 Rechnungsservices

Billie erstellt und versendet an den Käufer eine Zahlungsinformation oder Zahlungsaufforderung und eine Stornorechnung im Falle von Stornierungen, Rückerstattungen oder ähnlichem nach dem Erwerb der Forderung. Der Händler stellt Billie über Mollie und Klarna alle notwendigen Informationen wie Firmenname, Firmensitz, Bestellnummer sowie Warenkorb- und Bestellwert, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Händlers sowie des Käufers und Mehrwertsteuersätze (zusammen Zahlungsinformationsdaten) über die Mollie-API für die Erstellung von Zahlungsinformationen, Zahlungsaufforderungen oder Stornorechnungen durch Billie zur Verfügung. Der Händler garantiert die Richtigkeit der in diesem Zusammenhang an Mollie übermittelten Zahlungsinformationsdaten. Weder Mollie, Klarna noch Billie validieren die übermittelten Zahlungsinformationsdaten. Die Zahlungsinformationen bzw. die Zahlungsaufforderung oder die Stornorechnung sind keine mehrwertsteuerkonformen Rechnungen. Der Händler bleibt für die Erstellung mehrwertsteuerkonformer Rechnungen verantwortlich.

2.1.1 Mollie kann für den Händler Services zur Rechnungsstellung in Bezug auf Forderungen oder zusätzliche Services im Zusammenhang mit dem Versand von Rechnungen an den Käufer anbieten. Entscheidet sich der Käufer für einen solchen Service, kann Mollie diesen Service an Billie weitervergeben, sofern Billie solche Services anbietet.

2.1.2 Wenn ein Käufer eine Zahlung auf eine Forderung an den Händler leistet, ist der Händler verpflichtet, eine Erstattung für diese Forderung auszulösen.

2.2 Anforderungen an die Forderungen

Bei der Nutzung der Billie Services darf der Händler Mollie nur Forderungen anbieten, die die folgenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen:

a. Der jeweilige Käufer ist ein Unternehmer im Sinne der jeweiligen länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen am Ort seines Geschäftssitzes.

b. Es handelt sich nicht um eine Forderung gegenüber einem verbundenen Unternehmen. Als verbundenes Unternehmen gilt jedes Unternehmen, das am Händler beteiligt ist, oder an dem der Händler beteiligt ist, oder an dem ein Gesellschafter des Händlers beteiligt ist, oder dessen Vertreter ganz oder teilweise mit denen des Händlers identisch sind. Die Art der Beteiligung ist unerheblich, auch eine mittelbare Beteiligung ist ausreichend.

c. Der dem Käufer vom Händler in Rechnung gestellte Leistung besteht nicht aus Waffen, einschließlich Teilen davon, Zubehör und Munition im Sinne der einschlägigen Waffengesetze des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat.

d. Der Händler hat Mollie alle erforderlichen Datenfelder in Bezug auf die Forderung zur Verfügung gestellt, insbesondere Informationen über die bestellten Waren und/oder Dienstleistungen sowie den Namen, den Firmensitz und die E-Mail-Adresse des Käufers.

2.3 Besondere Anforderungen an den Händler in Bezug auf die Forderung

2.3.1 Der Händler wird Mollie oder Billie auf Anfrage unverzüglich alle Rechnungsunterlagen (insbesondere Vertrag, Bestellung, Auftragsbestätigung und Lieferschein, Einlieferungsnachweis, Zahlungsavis) zusenden. Der Händler wird Mollie oder Billie in angemessener Weise unterstützen, wenn Mollie oder Billie die Zahlung eines Käufers nicht zuordnen können.

2.3.2 Mollie stellt dem Händler Musterklauseln (Anhang 1) für die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers zur Verfügung, die zur Grundlage des Anspruchs gegenüber dem Käufer werden.

2.3.3 Die Mollie-Musterklauseln werden im Checkout-Widget von Billie mit einem Hinweis an den Käufer verlinkt, dass es sich hierbei um die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers in Bezug auf die Billie Services handelt, so dass es grundsätzlich nicht zwingend erforderlich ist, dass der Händler die Musterklauseln in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnimmt. Der Händler ermächtigt Billie ausdrücklich, auf die Musterklauseln im Billie Checkout-Widget zu verlinken und sie dem Käufer als Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuzeigen. Billie geht durch die Verlinkung der Musterklauseln als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers im Checkout-Widget von Billie ausdrücklich kein Vertragsverhältnis mit dem Käufer ein.

2.3.4 Schwedische Händler und Händler, die schwedische Käufer haben, versichern, dass sie die Musterklauseln in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen integriert haben.

2.3.5 Der Händler wird Mollie oder Billie auf eigene Kosten und nach besten Kräften bei der Durchsetzung des Anspruchs und aller daraus abgeleiteten Rechte und Ansprüche unterstützen. Auf Verlangen von Mollie, das auch von Billie im Namen von Mollie gestellt werden kann, wird der Händler Mollie und/oder Billie alle zusätzlichen Unterlagen, die für die Durchführung des Mahnverfahrens gegen den Käufer erforderlich sind, zur Verfügung stellen und alle relevanten Informationen innerhalb einer Woche übermitteln.

2.3.6 Der Händler wird Mollie unverzüglich über den Eingang von Zahlungen von Käufern im Zusammenhang mit Forderungen informieren.

2.4 Allgemeine Pflichten des Händlers

2.4.1 Der Händler ist verpflichtet, Mollie über alle ihm bekannt werdenden Umstände zu informieren, die das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Käufers und das Risiko der Uneinbringlichkeit einer abgetretenen Forderung betreffen. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen und Umstände, aus denen sich Gegenansprüche des Käufers ergeben können. Der Händler ist ferner verpflichtet, Mollie bzw. Billie bei der Beantwortung von Fragen und/oder der Klärung von Unklarheiten in allen mit der Forderung und deren Umsetzung zusammenhängenden Punkten umfassend zu unterstützen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Mollie oder Billie Grund zur Annahme haben, dass gekaufte Forderungen nicht oder nicht vollständig bestehen. Ist eine hinreichende Klärung auf der Grundlage der vom Händler zur Verfügung gestellten Informationen nicht möglich, wird der Händler alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um einen Kontakt zwischen Mollie und dem Steuerberater, dem Wirtschaftsprüfer oder einer anderen Person, die die Bücher des Händlers führt oder die Jahresabschlüsse erstellt oder prüft, herzustellen, um Mollie die entsprechenden Informationen zu geben. Nach vorheriger Information des Händlers durch Mollie wird der Händler die Berater von ihrer Verschwiegenheitspflicht gegenüber Mollie entbinden, soweit dies zur Beantwortung der Fragen von Mollie erforderlich ist.

2.4.2 Kommt der Händler seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Umsatzsteuer für eine abgetretene Forderung nicht nach und nimmt das Finanzamt Mollie zur Zahlung des Umsatzsteueranteils gemäß § 13 c UStG in Anspruch, ist der Händler verpflichtet, diesen Betrag an Mollie zu erstatten.

2.4.3 Der Händler verpflichtet sich, das Eigentum an den gelieferten Waren gegenüber dem Käufer bis zur Zahlung der abgetretenen Forderung wirksam vorzubehalten.

2.4.4 Der Händler hat die einschlägigen Billie-spezifischen Umsetzungsrichtlinien zu beachten.

2.5 Abtretung der Forderung

Mollie ist berechtigt, ihre Forderungen gegen den Händler und/oder den Käufer ganz oder teilweise an Dritte abzutreten und die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Forderungskaufvertrag an Dritte einschließlich Refinanzierungs- und Inkassopartner weiterzugeben. Insbesondere dürfen Informationen über den Käufer (z.B. Name, Anschrift, Handelsregisternummer, Geburtsdatum, Tätigkeit oder vergleichbare Daten), Informationen über die Forderung (z.B. Höhe oder Fälligkeit) sowie Informationen über den Händler und Unterlagen, die für den Forderungseinzug erforderlich sind, übermittelt werden und sind hierfür relevant. Diese Bestimmung gilt entsprechend für Klarna und Billie nach dem Verkauf und der Abtretung der Forderung durch Mollie.

2.6 Customer Support

2.6.1 Der technische Support von Billie steht für alle Fragen des Händlers und des Käufers zum Billie Rechnungskauf und zur Lösung von Problemen bei der Auswahl des Billie Rechnungskaufs zur Verfügung. Der Support ist während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9.00 bis 17.00 Uhr, außer an Berliner Feiertagen) zu erreichen. Billie wird im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen mit dem Händler zusammenarbeiten, um die Störung zu beheben und in Zukunft zu vermeiden.

2.6.2 Mollie ist berechtigt, sich bei Fragen des Käufers zum Bestellvorgang, zu etwaigen Bestell- oder Bestellgrenzen sowie bei Fehlern und Unterbrechungen des Bestellvorgangs von Billie unterstützen zu lassen. Gleiches gilt für Fragen von Händlern zu Bestellvorgängen und der technischen Einbindung des Billie Rechnungskaufs, die von Billie verwaltet werden (z.B. Widget"), sowie die Durchführung des Dispute Managements gemäß dem zwischen Klarna und Mollie vereinbarten geltenden Dispute Management Prozess. Mollie ist berechtigt, eingehende Anfragen elektronisch (ggf. über Klarna) an Billie zu übermitteln. Der Händler wird die Käufer in geeigneter Weise über die Aufteilung des Supports zwischen Mollie und Billie informieren.

3. Billie Buyer Portal

Mollie kann über Klarna das Billie Buyer Portal Services für Kunden von Händlern (auch Käufer genannt) anbieten. Unter den Billie Buyer Portal Services sind bestimmte Post-Purchase Services zu verstehen, wie z.B. die Anzeige aller Bestellungen oder Rechnungen des Käufers, die ein Käufer über Billie bearbeitet oder erhält, sowie der entsprechende Zahlungsstatus der Bestellung bei verschiedenen Händlern, die Änderung von Zahlungsmethoden, wie z.B. Überweisung, Lastschrift oder Kredit und Zahlungsbedingungen, die in der Zukunft erweitert werden können; jeweils vorbehaltlich einer erfolgreichen Identifizierung und Risikobewertung des Käufers durch Billie. Änderungen der Zahlungsarten und -bedingungen setzen eine erfolgreiche Identifizierung und Risikobewertung des Käufers durch Billie gemäß den Risikogrundsätzen von Billie voraus. Billie bestimmt die über das Billie Buyer Portal verfügbaren Funktionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die konkreten Zahlungsmethoden und Bedingungen, die den Käufern des Händlers angeboten werden. Ein Käufer kann das Billie Buyer Portal nach dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen auf folgende Weise oder auf andere Weise, die im Ermessen von Billie liegt, aufrufen:

a. über einen Link (mit begrenzter Gültigkeit), der an die E-Mail des Käufers gesendet wird, die für die Nutzung der Billie Services und den erfolgreichen Abschluss einer Transaktion mit einem Händler verwendet wird; der Käufer muss anschließend den Zugriff auf den Link unter Verwendung der E-Mail-Adresse beim Zugriff auf das Käuferportal bestätigen oder;

b. der Käufer kann einen Zugangslink (mit begrenzter Gültigkeit) über die Website des Billie Buyer Portals unter Verwendung der bei der Nutzung der Billie-Dienste verwendeten E-Mail-Adresse anfordern. Der Zugang des Käufers erfordert keine Integration des Käufers.

4. Speicherung, Nutzung und Übertragung von Daten

4.1 Bei der Nutzung der Billie Services übermitteln der Händler und der Käufer Daten über den Händler, den Käufer und den Warenkorb durch die Eingabe von Daten auf der Website des Händlers oder durch von Mollie zur Verfügung gestellte Website-Komponenten. Je nach Käufer können diese Daten auch personenbezogene Daten enthalten. Mollie ist berechtigt, diese Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung im Rahmen der Billie Services zu speichern und zu verarbeiten. Der Händler erklärt sich damit einverstanden, dass Mollie die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten (Kontaktdaten, Firmensitz, etc.) an Klarna und Billie weitergibt. Die jeweils geltenden Datenschutzrichtlinien und Datenschutzbestimmungen sind unter https://www.mollie.com/privacy abrufbar.

4.2 Um die Billie Services nutzen zu können, müssen Daten von Mollie an Klarna und Billie übermittelt werden. Darüber hinaus erhebt Billie selbst Daten durch von Billie gehostete Website-Komponenten (z.B. "Widget"). Die Datenübermittlung von Mollie an Klarna und weiter an Billie sowie die Datenverarbeitung und -speicherung bei Billie ist erforderlich, um die Billie Services anzubieten. Die Datenschutzerklärung von Klarna für Käufer ist abrufbar unter https://www.klarna.com/international/privacy-policy/. Die Datenschutzerklärung von Billie für Händler und Käufer ist abrufbar unter https://www.billie.io/datenschutz.

4.3 Der Händler verpflichtet sich, den Käufer während des Bestellvorgangs ausdrücklich auf die Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der Daten an Mollie, Klarna und Billie unter Hinweis auf die jeweiligen Datenschutzbestimmungen hinzuweisen.

5. Sonstiges

5.1 Mollie behält sich das Recht vor, diese Billie Terms EU zu ändern. Die Mitteilung hierüber kann schriftlich, per E-Mail oder über das Mollie Dashboard erfolgen. Die Änderungen treten einen (1) Monat nach der Bekanntgabe in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wenn Sie diesen Änderungen nicht zustimmen wollen, haben Sie das Recht, Ihre Nutzung der Billie Services zu beenden.

5.2 Zusätzlich zu den Bestimmungen der Mollie-Nutzungsvereinbarung ist Mollie berechtigt, den Händler zu suspendieren und/oder die Billie Terms EU zu kündigen, wenn einer oder Mollie, Klarna und/oder Billie erfahren oder einen begründeten Verdacht haben, dass der Händler:

a. sein Geschäft nicht in Übereinstimmung mit den Auswahlkriterien für Händler und Forderungen betrieben hat oder nicht betreibt, da Klarna und Billie regulierte Unternehmen und lizenzierte Institute sind, die sicherstellen müssen, dass die Billie Services nicht in Verbindung mit dem Verkauf oder der Vermarktung von illegalen oder unethischen Produkten und Services verwendet werden; oder

b. gegen die Billie Terms EU verstoßen haben oder verstoßen werden; oder

c. in betrügerischer Absicht gehandelt haben oder handeln; oder

d. zum Nachteil von Mollie, Klarna und/oder Billie geheime Absprachen getroffen haben oder treffen. Das Gleiche gilt, wenn der Händler disqualifiziert wird.