Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Version der AGB gelten ab dem 01.02.2021, die bis zum 31.01.2021 gültige Version finden Sie hier.
1. Rahmenvereinbarung Factoring- und Inkassoverfahren
1.1 GEGENSTAND DER LEISTUNG
1.1.1 Die Billie GmbH (im Folgenden „Billie“) bietet Unternehmen (im Folgenden „Kunden“) auf ihrer Online-Plattform unter „www.billie.io" (im Folgenden „Plattform“) die Möglichkeit an, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an andere Unternehmen (im Folgenden „Schuldner“) an Billie zu verkaufen oder diese Forderungen für den Kunden einzutreiben.
1.1.2 Der Forderungsankauf durch Billie erfolgt in Form eines echten, stillen Factorings auf Einzelforderungsbasis. Echt bedeutet, dass Billie das Delkredererisiko des Schuldners übernimmt und jede von Billie angekaufte Forderung aus der Bilanz des Kunden ausgebucht werden kann. Still bedeutet, dass der Forderungsverkauf dem Schuldner nicht offengelegt wird. Einzelforderungsbasis bedeutet, dass der Kunde entscheidet, welche ausstehenden Forderungen Billie zum Ankauf angeboten werden sollen.
1.1.3 Beauftragt der Kunde nur die Forderungseintreibung, übernimmt Billie den außergerichtlichen Einzug der Forderung für den Kunden. Der Kunde verkauft Billie die Forderung nicht, sondern tritt sie nur zum Zwecke des Forderungseinzugs ab. Dies bedeutet, dass Billie für den Kunden bei der Durchsetzung der Forderung gegenüber dem Schuldner unbeschränkt auftreten kann. Der Kunde bleibt weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer der Forderung.
1.1.4 Billie bietet dem Kunden die Möglichkeit, zwischen den folgenden Verfahren zu wählen:
(a) Billie-Premium: Billie kauft die Forderung an, führt das Mahn- und Inkassoverfahren für den Kunden durch und übernimmt für jede angekaufte Forderung die Debitorenbuchhaltung des Kunden.
(b) Billie-Classic: Billie kauft die Forderung an, der Kunde führt das Mahn- und Inkassoverfahren selbst durch und kann zu diesem Zweck die Forderung spätestens 14 Tage nach Fälligkeit von Billie zurückkaufen. Es findet kein Mahn- und Inkassoverfahren, wie in Ziffer 1.8 beschrieben, statt.
(c) Billie-Light: Billie führt das außergerichtliche Mahn- und Inkassoverfahren, nicht aber das gerichtliche Mahnverfahren für den Kunden durch ( im Folgenden „Billie-Inkasso“). Hierzu tritt der Kunde Billie die Forderung fiduziarisch (allein zum Forderungseinzug) ab. Wird, trotz der Tätigkeit Billies, die Forderung nicht beglichen, ist die nahtlose Fortführung der Beitreibung im gerichtlichen Mahnverfahren durch den Kunden selbst oder durch einen Partner Billies im Auftrag des Kunden möglich.
1.1.5 Der Kunde kann seine Auswahl des Verfahrens sowohl im Profil als auch im Rahmen einer Finanzierungsanfrage bzw. Forderungseinreichung festlegen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, zwischen den Verfahren Billie-Premium und Billie-Classic zu wechseln. Ein nachträglicher Wechsel von Billie-Light zu Billie-Classic und Billie-Premium ist nicht möglich.
1.1.6 Billie bietet seine Dienstleistungen ausschließlich solchen Kunden an, die als Unternehmer im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit (§ 14 BGB) handeln.
1.1.7 Diese Rahmenvereinbarung regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Billie seine Dienstleistungen anbietet und schafft die Grundlage für die einzelnen Factoring-Verträge zum Ankauf und zur Abtretung individueller Forderungen des Kunden sowie zur Forderungseinreichung für das Billie-Inkasso.
1.2 FORDERUNGSKAUF UND FORDERUNGSABTRETUNG (BILLIE-CLASSIC UND BILLIE-PREMIUM)
1.2.1 Voraussetzung für die Nutzung der von Billie angebotenen Dienstleistungen ist jeweils die elektronische Übermittlung von Rechnungen des Kunden an Billie über die Plattform oder eine von Billie bereitgestellte elektronische Schnittstelle (im Folgenden „Billie-API“). Übermittelt der Kunde Billie ein Rechnungsdokument, erhält er bei den Produkten Billie-Classic und Billie-Premium für jede zugrundeliegende Forderung einen individuellen Finanzierungsvorschlag. Dieser enthält unter anderem Angaben über das gewählte Factoring-Verfahren und die zu entrichtenden Gebühren gem. Ziffer 1.4.4. Der Finanzierungsvorschlag stellt kein rechtlich verbindliches Angebot zum Ankauf der manuell hochgeladenen Rechnungen dar.
1.2.2 Übermittelt der Kunde Rechnungen automatisch über die Billie-API, richten sich die Factoring-Gebühren gem. Ziffer 1.4.4 nach einem vorab von Billie übersandten Konditionenblatt. Der Kunde übermittelt über die Billie-API an Billie verschiedene, zwischen den Parteien abgestimmte Datenfelder, unter anderem Name und Sitz des Schuldners und Höhe der Rechnung.
1.2.3 Der Kunde bietet Billie die Forderung, die der elektronisch übermittelten Rechnung zugrunde liegt, zum Kauf an, indem er entweder direkt auf der Plattform den Button „Jetzt einreichen” klickt oder einen standardisierten Rechnungsdatensatz über die Billie-API übermittelt. Dieses Angebot auf Abschluss des Factoring-Vertrags durch den Kunden umfasst ausdrücklich auch die Abtretung der Forderung an Billie.
1.2.4 Der Kunde tritt die Forderung samt aller für sie haftenden Sicherheiten und bestehenden Nebenrechte an Billie ab. Billie nimmt diese Abtretung hiermit an. Weiterhin überträgt der Kunde alle zukünftig im Zusammenhang mit der Forderung entstehenden Rechte und Ansprüche an Billie, insbesondere
(a) alle Eigentums- und Anwartschaftsrechte, die der Kunde an Gegenständen hat oder erwirbt, die den abgetretenen Forderungen zugrunde liegen, wobei der Kunde zur Weiterveräußerung an den Schuldner berechtigt bleibt,
(b) alle Ansprüche auf Herausgabe dieser Gegenstände, insbesondere im Falle der Rückabwicklung des Vertrages sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag,
(c) Ansprüche aus Versicherungsverträgen des Kunden in Bezug auf die Forderung und die unter Ziffer 1.2.4 (a) und (b) genannten Gegenstände,
(d) alle Rechte des Kunden aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt, insbesondere die Forderung des Schuldners aus der Weiterveräußerung,
(e) das Recht des Kunden im Falle einer Insolvenz des Schuldners, den Insolvenzverwalter zur Ausübung seiner Rechte aufzufordern,
(f) Ansprüche des Kunden in Bezug auf die Forderung gegen Zahlungsregulierer (soweit die Übertragung von besonderen zusätzlichen Voraussetzungen abhängig ist, verpflichtet sich der Kunde, diese Voraussetzungen zu schaffen),
(g) Ansprüche des Kunden aus einem Kontokorrentverhältnis zwischen dem Kunden und dem Schuldner auf die sich bei Rechnungsabschluss zu Gunsten des Kunden ergebende Saldoforderung bis zur Höhe aller Forderungen von Billie gegen ihn.
1.2.5 Der Factoring-Vertrag, der Ankauf und die Abtretung der Forderung kommen durch die Annahme des Angebots des Kunden durch Billie zustande. Der Kunde ist an sein Angebot gem. Ziffer 1.2.3 zehn Werktage lang gebunden. In diesem Zeitraum kann Billie nach eigenem Ermessen das Angebot annehmen oder ablehnen. Sollte keine Annahme innerhalb der zehn Werktage erfolgen, gilt das Angebot als abgelehnt.
1.2.6 Die Annahme des Factoring-Vertrags erklärt Billie entweder durch Übersendung einer E-Mail, durch Anzeige des Rechnungsstatus „Finanzierung bestätigt“ in der Plattform oder durch eine entsprechende elektronische Bestätigung per Billie-API. Sollte der Kunde aufgrund einer technischen Störung keine E-Mail oder Rückmeldung per Billie-API mit der Vertragsbestätigung erhalten, nimmt Billie das Angebot auf Abschluss des Factoring-Vertrags alternativ durch Auszahlung des Factoring-Betrags auf ein von Billie autorisiertes Bankkonto des Kunden (im Folgenden „Kundenkonto“) an.
1.2.7 Laufzeit des Factoring-Vertrags: Der Factoring-Vertrag hat eine variable Laufzeit die mit dem Tag, an dem der Kunde das Angebot gem. Ziffer 1.2.3 an Billie macht, beginnt und an dem frühesten der folgenden Zeitpunkte endet: (i) der Schuldner hat seine Zahlungsverpflichtung aus der Forderung vollständig erfüllt, (ii) die Forderung wurde vom Kunden zurückgekauft oder (iii) der Delkrederefall gem. Ziffer 1.9.2 ist eingetreten.
1.3 FORDERUNGSEINREICHUNG, FIDUZIARISCHE ABTRETUNG UND INKASSO-GEBÜHR (BILLIE-LIGHT)
1.3.1 Übermittelt der Kunde entweder über die Billie-API oder auf anderem elektronischem Weg Rechnungen an Billie und wählt für diese jeweils das Verfahren Billie-Light, erhält er für jede zugrundeliegende Forderung eine systemseitige Rückmeldung, ob Billie-Light für diese Forderung verfügbar ist.
1.3.2 Den Kunden von Billie-Light werden die für jede Forderung fälligen Inkasso-Gebühren in ihrer individuellen Ansicht auf der Plattform angezeigt. Der Forderungsbetrag wird bei Nutzung von Billie-Light, im Unterschied zu den Factoring-Verfahren Billie-Classic und Billie-Premium, nicht direkt nach Übertragung der Forderung, sondern erst nach Begleichung der Zahlungsverpflichtungen aus der Forderung durch den Schuldner von Billie an den Kunden ausgezahlt.
1.3.3 Mit Nutzung von Billie-Light ermächtigt der Kunde Billie zum Einzug einer konkreten Forderung beim jeweiligen Forderungsschuldner. Billie kann sich hierbei Dritter bedienen. Im Rahmen dieses Forderungseinzugs ist Billie nach eigenen Ermessen berechtigt, Teil- und Ratenzahlungen mit dem Schuldner zu vereinbaren. Danach erhaltene Zahlungen wird Billie jeweils unverzüglich an den Kunden auskehren.
1.3.4 Der Kunde bietet Billie die fiduziarische Abtretung der Forderung an, indem er entweder nach Übermittlung der Forderung in der Plattform auf „Jetzt einreichen“ klickt oder einen standardisierten Rechnungsdatensatz über die Billie-API übermittelt. Hierbei bietet er Billie an, die Forderung allein zur Forderungsdurchsetzung im Rahmen von Billie-Inkasso zu erwerben. Wirtschaftlicher Eigentümer der Forderung bleibt der Kunde.
1.3.5 Der Kunde ist an sein Angebot auf Abschluss eines Inkasso-Dienstleistungsvertrages gem. Ziffer 1.3.4 fünf Werktage lang gebunden. In diesem Zeitraum kann Billie nach eigenem Ermessen das Angebot annehmen oder ablehnen. Sollte keine Annahme innerhalb der fünf Werktage erfolgen, gilt das Angebot als abgelehnt.
1.3.6 Die Annahme des Inkasso-Dienstleistungsvertrages erklärt Billie entweder durch Übersendung einer E-Mail, durch Anzeige des Status „Rechnung eingereicht“ in der Plattform oder durch eine entsprechende elektronische Bestätigung per Billie-API.
1.3.7 Im Unterschied zu den Factoring-Verfahren tritt der Kunde bei Auswahl von Billie-Light die Forderung, für die ein Rechnungsdokument übermittelt wurde, an Billie zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung bis zum Ende von Billie-Inkasso ab. Der zwischen Kunde und Billie geschlossene Inkasso-Dienstleistungsvertrag hat eine variable Laufzeit und endet an dem frühesten der folgenden Zeitpunkte: (i) der Schuldner hat seine Zahlungsverpflichtung aus der Forderung vollständig erfüllt, (ii) der Schuldner hat seine Zahlungsverpflichtung aus der Forderung innerhalb der Fristen des Inkassoverfahrens, welches von Billie betrieben wurde, nicht erfüllt oder die Forderung entsprach nicht den von Billie vorausgesetzten Anforderungen und Billie hat gegenüber dem Kunden die Rückabtretung angekündigt oder (iii) das Inkassoverfahren wurde auf Wunsch des Kunden anderweitig beendet.
1.3.8 Mit Ende des Inkasso-Dienstleistungsvertrages überträgt Billie die Forderung, sofern diese nicht aufgrund einer Zahlung durch den Schuldner erloschen ist, im Wege der erneuten Abtretung an den Kunden zurück und zeigt dies dem Kunden in der Plattform bzw. mittels Benachrichtigung per E-Mail an. Der Kunde nimmt die Rückabtretung der Forderung bereits mit Abschluss des Inkasso-Dienstleistungsvertrags an. Nach Rückabtretung der Forderung hat der Kunde selbst oder ein vom Kunden beauftragter Dritter in dessen Namen die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren gegen den Schuldner einzuleiten.
1.3.9 Der Kunde ist jederzeit berechtigt, das von Billie durchgeführte Billie-Inkasso für eine Forderung zu beenden und Rückabtretung an sich zu verlangen. Um dies zu veranlassen, kann der Kunde ein Angebot zur Rückabtretung entweder auf der Plattform durch Klick auf den Button „Mahnwesen stoppen“ oder über die Billie-API übermitteln. Billie nimmt das Angebot zur Rückabtretung entweder durch Anzeige des Rechnungsstatus „Abgeschlossen“ auf der Plattform oder durch eine elektronische Bestätigung per Billie-API an.
1.4 FACTORING-BETRAG, AUSZAHLUNGSBETRAG UND FACTORING-GEBÜHR (BILLIE-CLASSIC UND BILLIE-PREMIUM)
1.4.1 Der Factoring-Betrag entspricht dem auf der Rechnung oder dem Rechnungsdatensatz ausgewiesenen Bruttorechnungsbetrag abzüglich einem etwaigen Sicherheitseinbehalt gem. Ziffer 1.4.3.
1.4.2 Der Auszahlungsbetrag entspricht dem Factoring-Betrag abzüglich der Factoring-Gebühr gem. Ziffer 1.4.4. Billie überweist den Auszahlungsbetrag spätestens zwei Werktage nach Abschluss des Factoring-Vertrags auf das Kundenkonto.
1.4.3 Billie ist berechtigt, einen Sicherheitseinbehalt festzulegen. Der Sicherheitseinbehalt ist im Factoring-Vertrag oder im Konditionenblatt als Prozentsatz vom Bruttorechnungsbetrag oder als Eurobetrag ausgewiesen.
1.4.4 Billie erhebt eine bonitäts- und laufzeitabhängige Factoring-Gebühr, die sich in zwei Bestandteile gliedert:
(a) Grundgebühr: Diese Gebühr ist auf alle angekauften Forderungen zu entrichten. Sie entspricht dem im Factoring-Vertrag oder Konditionenblatt genannten Eurobetrag oder Prozentsatz vom Bruttorechnungsbetrag.
(b) Premiumgebühr: Diese Gebühr fällt zusätzlich für die Übernahme des Debitorenmanagements (Mahn- und Inkassoverfahren sowie Debitorenbuchhaltung) an. Sie entspricht ebenfalls dem im Factoring-Vertrag oder Konditionenblatt genannten Eurobetrag oder Prozentsatz vom Bruttorechnungsbetrag.
1.4.5 Billie ist berechtigt, für Forderungen, die mehr als 14 Tage im Verzug sind, einen Überziehungszins festzusetzen. Er entspricht dem im Factoring-Vertrag oder Konditionenblatt genannten Prozentsatz vom Bruttorechnungsbetrag und wird taggenau ab dem 15. Tag des Schuldnerverzugs bis zum Ende der Laufzeit des Factoring-Vertrags abgerechnet.
1.4.6 Sollte der Kunde für eine Forderung zunächst Billie-Classic gewählt haben und dann zu Billie-Premium wechseln, erhebt Billie nachträglich die Premiumgebühr für diese Forderung.
1.4.7 Die Gebühren gem. Ziffer 1.4.4 werden direkt bei Auszahlung des Auszahlungsbetrags einbehalten, der Überziehungszins wird gemäß Ziffer 1.4.5 per Lastschrift vom Kundenkonto eingezogen. Die Gebühren und der Überziehungszins verstehen sich jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
1.5 RÜCKZAHLUNG FACTORING-BETRAG UND FORDERUNGSRÜCKKAUF (BILLIE-CLASSIC UND BILLIE-PREMIUM)
1.5.1 Die Rückzahlung des Factoring-Betrags erfolgt in der Regel durch den Schuldner. Hat Billie einen Sicherheitseinbehalt vereinnahmt, wird dieser bei vollständiger Zahlung des Bruttorechnungsbetrags durch den Schuldner an das Kundenkonto ausgekehrt.
1.5.2 Bereits vor Rückzahlung des Factoring-Betrags durch den Schuldner steht es dem Kunden frei, eine angekaufte Forderung zurückzukaufen:
(a) Wenn der Kunde den unmittelbaren Rückkauf der Forderung herbeiführen will, kann er Billie sein Rückkaufangebot entweder auf der Plattform durch Klick auf den Button „Mahnstopp durch Rückkauf“ oder über die Billie-API übermitteln. Billie nimmt das Angebot zum Rückkauf entweder durch Anzeige des Rechnungsstatus „Zurückgekauft“ auf der Plattform oder durch eine elektronische Bestätigung per Billie-API an.
(b) Wenn der Kunde einen terminierten Rückkauf herbeiführen will, wählt er das Factoring-Verfahren Billie-Classic. In diesem Fall macht Billie dem Kunden ein Angebot auf Rückkauf, indem Billie den Kunden am 14. Tag nach Fälligkeit der Forderung zur Zahlung des Factoring-Betrags auffordert oder den Factoring-Betrag per Lastschrift einzieht. Der Kunde nimmt das Angebot zum Rückkauf durch Begleichung des Factoring-Betrags an.
1.5.3 Der Vertragsschluss zum Rückkauf steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Factoring-Betrags durch den Kunden. Für den Fall, dass der Rückkauf nicht zustande kommt, weil der Kunde den Factoring-Betrag nicht begleicht, wird die Forderung stets nach den Bedingungen des Factoring-Verfahrens Billie-Premium behandelt.
1.5.4 Wird bekannt, dass die abgetretenen Forderungen die Anforderungen nach Ziffer 1.10 nicht erfüllen, kann Billie nach eigenem Ermessen den Rückkauf der Forderung oder Nacherfüllung verlangen.
(a) Im Falle eines Rückkaufs kann Billie die Überweisung des Fehlbetrags verlangen, den Fehlbetrag per Lastschrift vom Kundenkonto einziehen oder ihn mit anderen Forderungen verrechnen, die zum betreffenden Zeitpunkt zugunsten des Kunden bestehen. Billie tritt dem Kunden sodann die Forderung ab. Der Kunde nimmt das Angebot zum Rückabtretung der Forderung bei Vorliegen der in dieser Ziffer beschriebenen Voraussetzungen bereits mit Abschluss des Factoring-Vertrags an.
(b) Wenn Billie Nacherfüllung verlangt, muss der Kunde eine Forderung an Billie abtreten, die die Anforderungen aus Ziffer 1.10 erfüllt. 1.5.5 Kauft der Kunde eine Forderung zurück, verpflichtet sich Billie, die Forderung im Wege der erneuten Abtretung an den Kunden zurückzuübertragen. Der Kunde nimmt die Rückabtretung der Forderung bereits mit Abschluss des Factoring-Vertrags an.
1.5.6 Sind zum Zeitpunkt des Rückkaufs der Forderung durch den Kunden bereits Kosten zur Durchsetzung der Forderung im Rahmen des Mahn- und Inkassoverfahrens entstanden, ist der Kunde zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet.
1.6 VERIFIZIERUNG DER FORDERUNG UND OFFENLEGUNG DER FORDERUNGSABTRETUNG GEGENÜBER DEM SCHULDNER (BILLIE-CLASSIC UND BILLIE-PREMIUM)
1.6.1 Billie ist berechtigt, zum Kauf angebotene sowie bereits angekaufte Forderungen bei den Schuldnern zu verifizieren. Die Verifizierung erfolgt stets ohne Offenlegung der Forderungsabtretung durch einen von Billie benannten Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater als Treuhänder. Der Kunde bevollmächtigt den Treuhänder hiermit, die Durchführung der Forderungsverifizierung in seinem Namen beim Schuldner vorzunehmen und Billie über die Ergebnisse des Verifizierungsverfahrens zu unterrichten. 1.6.2 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Billie gem. Ziffern 1.11 und 1.12 nicht nach oder liegt ein wichtiger Kündigungsgrund gem. Ziffer 1.13.2 vor, ist Billie berechtigt, die Forderungsabtretung gegenüber dem Schuldner offenzulegen und ihn darauf hinzuweisen, dass er von nun an ausschließlich an Billie schuldbefreiend leisten kann. Billie setzt den Kunden über die Offenlegung der Forderungsabtretung in Kenntnis.
1.7 VERIFIZIERUNG DER FORDERUNG VOR UND IM VERLAUF VON BILLIE-INKASSO (BILLIE-LIGHT)
1.7.1 Zur Verhinderung von Missbrauch ist Billie berechtigt, zur Beitreibung an Billie im Rahmen der Nutzung von Billie-Light abgetretene Forderungen sowohl vor als auch nach Abtretung bei den Schuldnern zu verifizieren. Die Verifizierung erfolgt stets ohne Offenlegung der Forderungsabtretung durch einen von Billie benannten Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater als Treuhänder. Der Kunde bevollmächtigt den Treuhänder hiermit, die Durchführung der Forderungsverifizierung in seinem Namen beim Schuldner vorzunehmen und Billie über die Ergebnisse des Verifizierungsverfahrens zu unterrichten.
1.7.2 Wird im Verlauf des Billie-Inkassos bekannt, dass die an Billie fiduziarisch abgetretene Forderung nicht substantiiert ist oder nicht den Anforderungen nach Ziffer 1.10 genügt, ist Billie berechtigt, das Billie-Inkasso für diese Forderung zu beenden und die Forderung an den Kunden rückabzutreten. Der Kunde stimmt dieser Rückabtretung bereits jetzt zu.
1.8 MAHNPROZESS UND INKASSOVERFAHREN
1.8.1 Ist der Bruttorechnungsbetrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung noch nicht vollständig zurückgezahlt, führt Billie das kaufmännische Mahnverfahren im Namen des Kunden durch. Dieses hat üblicherweise eine Länge von 42 Tagen ab Fälligkeitsdatum der Forderung. Im Rahmen dieses Verfahrens übermittelt Billie dem Schuldner bis zu zwei Zahlungserinnerungen und zwei Mahnbriefe, die in der Regel postalisch versendet werden.
1.8.2 Wurde die Forderung vom Kunden im Rahmen von Billie-Light fiduziarisch abgetreten, wird Billie den Schuldner über diese Abtretung und die Datenverarbeitung durch Billie gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren.
1.8.3 Hat der Schuldner den Bruttorechnungsbetrag 42 Tage nach Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Forderung nicht vollständig beglichen, kann Billie ein vorgerichtliches und gegebenenfalls gerichtliches Inkassoverfahren einleiten und damit die Forderungsabtretung gegenüber dem Schuldner offenlegen. Billie steht es frei, einen qualifizierten Dritten mit der Durchführung des Inkassoverfahrens zu beauftragen und weitergehende Verwertungsmaßnahmen zu ergreifen. Liegen dem Kunden oder Billie Informationen vor, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen wird, kann Billie das Inkassoverfahren auch vor Erreichen der 42-Tage-Frist einleiten.
1.8.4 Billie wird den Kunden bei Bedarf über den Lauf des Inkassoverfahrens unterrichten, ihm bei Reklamationen des Schuldners Gelegenheit zur Stellungnahme geben und diese in das Verfahren einführen. Der Kunde erkennt an, dass die Ergebnisse eines Rechtsstreits zwischen Billie und dem Schuldner auch im Verhältnis zwischen Billie und dem Kunden bindend sind.
1.8.5 Der Kunde ermächtigt Billie, die Zahlung des gesamten Bruttorechnungsbetrags geltend zu machen und entgegenzunehmen, ungeachtet eines etwaigen Sicherheitseinbehalts.
1.8.6 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, den Mahnprozess zu stoppen, indem er die Forderung von Billie gem. den Ziffern 1.5.2 und 1.5.3 zurückkauft, bzw. die Rückabtretung der Forderung gem. Ziffer 1.3.9 verlangt.
1.8.7 Soweit nicht anders vereinbart, trägt Billie nur für alle einwandfreien Forderungen die Kosten des Mahn- und Inkassoverfahrens sowie – im Rahmen von Billie-Premium – etwaige Kosten der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, im Übrigen trägt sie der Kunde. Die Kostentragungspflicht des Kunden gilt insbesondere dann, wenn sich im Verlauf des Mahn- und Inkassoverfahrens oder im Rahmen der gerichtlichen Geltendmachung herausstellt, dass die Forderung nicht den in Ziffer 1.10 genannten Anforderungen entspricht und Billie die Forderung an den Kunden rückabtritt. Gleiches gilt, wenn ein mit dem Schuldner bestehender Streit über die Forderung, insbesondere hinsichtlich deren Bestand, Höhe oder Fälligkeit mittels Vergleich beendet wird.
1.9 DELKREDEREHAFTUNG (BILLIE-CLASSIC UND BILLIE-PREMIUM)
1.9.1 Billie übernimmt für jede angekaufte Forderung die Delkrederehaftung, sofern die Forderung die Anforderungen nach Ziffer 1.10 erfüllt.
1.9.2 Der Delkrederefall tritt ein, wenn der Schuldner (a) nicht innerhalb von 120 Tagen nach Fälligkeit der Forderung zahlt, ohne zuvor seine Zahlungsverpflichtung zu bestreiten; oder (b) zahlungsunfähig ist.
1.9.3 Im Delkrederefall kehrt Billie den Sicherheitseinbehalt an den Kunden aus. Der Kunde erstattet Billie die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer.
1.10 ANFORDERUNGEN AN DIE FORDERUNGEN
1.10.1 Die Forderung besteht zu jedem Zeitpunkt einwandfrei, d.h. sie ist frei von Einwendungen und Einreden sowie frei von Rechten und Haftungsansprüchen Dritter, insbesondere liegt keine Verpfändung oder anderweitige Abtretung der Forderung vor (Veritätsgarantie).
1.10.2 Die Forderung besteht nicht gegen ein nahestehendes Unternehmen. Nahestehend ist jedes Unternehmen, das am Kunden beteiligt ist, an dem der Kunde beteiligt ist, an dem ein Gesellschafter des Kunden beteiligt ist oder deren Vertreter mit denen des Kunden ganz oder teilweise identisch sind. Unerheblich ist die Art der Beteiligung, auch eine mittelbare Beteiligung reicht aus.
1.10.3 Das Rechtsverhältnis, das die Forderung begründet, unterliegt deutschem Recht, ein Gerichtsstand innerhalb Deutschlands für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis wurde wirksam vereinbart und die Forderung besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und einem anderen Unternehmer gem. § 14 BGB.
1.10.4 Die Rechnung jeder zum Kauf angebotenen Forderung des Kunden darf als Bankverbindung ausschließlich ein mit Billie abgestimmtes Konto enthalten, dabei kann es sich nach freiem Ermessen von Billie entweder um das Kundenkonto oder ein Billie-eigenes Konto handeln.
1.10.5 Die der Forderung zugrundeliegende Leistung beinhaltet keine Bau-, Architekten- und/oder Ingenieurleistungen, insbesondere nicht solche, die nach VOB/B oder HOAI abgerechnet werden. Der Forderung liegen keine Provisionsansprüche, Versicherungsleistungen oder nicht erbrachte Leistungen des Kunden zugrunde, deren Fortbestand von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Kunden abhängig ist.
1.11 FORDERUNGSSPEZFISCHE PFLICHTEN DES KUNDEN
1.11.1 Der Kunde hat alle Rechtsgeschäfte zu unterlassen, die darauf gerichtet sind, Dritten in Bezug auf abgetretene Forderungen und deren Nebenrechte (soweit diese ebenfalls an Billie abgetreten wurden) Befugnisse irgendwelcher Art einzuräumen, insbesondere Sicherungszessionen der Forderungen oder Einziehungsberechtigungen.
1.11.2 Der Kunde ist verpflichtet, Billie auf gesonderte Anfrage die gesamte Rechnungsdokumentation (insbesondere Auftrag, Auftragsbestätigung und Lieferschein, Sendenachweis) unverzüglich zu übermitteln.
1.11.3 Macht ein Schuldner gegenüber dem Kunden geltend, dass die Forderung nicht einwandfrei sei, so ist der Kunde verpflichtet, Billie unverzüglich schriftlich über diese Geltendmachung zu unterrichten. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die Angelegenheit unverzüglich aufzuklären und dem Schuldner nach Klärung gegebenenfalls eine Gutschrift zu erteilen, über deren Höhe der Kunde Billie unverzüglich informiert.
1.11.4 Der Kunde unterstützt Billie unentgeltlich und nach besten Kräften bei der Durchsetzung und Verwertung der abgetretenen Forderungen und aller daraus abgeleiteten Rechte und Ansprüche. Nach Aufforderung durch Billie übergibt der Kunde Billie innerhalb von einer Woche alle für die Durchführung des Inkassoverfahrens gegen den Schuldner zusätzlich erforderlichen Unterlagen und erteilt alle sachdienlichen Auskünfte.
1.11.5 Der Kunde stellt sicher, dass der Verwendungszweck für die Begleichung des geschuldeten Rechnungsbetrags stets die Rechnungsnummer enthält, dass der Schuldner bei Überweisung des Rechnungsbetrags stets den vorgegebenen Zweck verwendet und dass die Rechnung als Bankverbindung ausschließlich das mit Billie abgestimmte Zahlungskonto gem. Ziffer 1.10.4 ausweist.
1.11.6 Der Kunde informiert Billie unverzüglich über alle bei ihm eingehenden Zahlungen der Schuldner, die vor oder nach Fälligkeit der Forderung an ihn gezahlt wurden.
1.11.7 Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber dem Schuldner bis zur Bezahlung der abgetretenen Forderung das Eigentum an gelieferten Waren wirksam vorzubehalten.
1.11.8 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen zur Abführung der Umsatzsteuer einer abgetretenen Forderung nicht angemessen nach und nimmt das Finanzamt Billie zur Zahlung des Umsatzsteueranteils gem. § 13 c UStG in Anspruch, ist der Kunde zur Erstattung dieses Betrags an Billie verpflichtet.
1.12 ALLGEMEINE PFLICHTEN DES KUNDEN
1.12.1 Der Kunde informiert Billie über: a) jede geplante Veränderung der Vertretungsverhältnisse des Kunden soweit für die Durchführung dieses Vertrages relevant; b) den drohenden Verlust einer für das vom Kunden betriebene Geschäft wesentlichen behördlichen Erlaubnis oder Lizenz oder einen Verstoß gegen sonstige wesentliche gesetzliche Anforderungen; c) alle bei anderen Kreditinstituten bestehenden Kreditvereinbarungen, einschließlich Sicherungsabreden, soweit der Kunde Kreditnehmer oder sonstige Partei ist (nur auf gesonderte E-Mail-Anfrage von Billie).
1.12.2 Der Kunde unterrichtet Billie über alle ihm bekanntwerdenden Umstände, welche das Risiko der Zahlungsunfähigkeit von ihm selbst oder eines Schuldners sowie das Risiko der Nichtverwertbarkeit einer abgetretenen Forderung betreffen. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen und Sachverhalte, aus denen sich Gegenansprüche des Schuldners ergeben können. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist Billie berechtigt, die Rückabtretung der Forderung nach Ziffer 1.5.4 zu veranlassen.
1.12.3 Der Kunde ist verpflichtet, Billie, oder einem von Billie beauftragten externen Wirtschaftsprüfer, jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten in seinen Geschäftsräumen die Durchführung einer Außenprüfung zu ermöglichen. Billie kann dabei alle die Geschäftsbeziehung und ihre Durchführung betreffenden Bücher, Schriften und sonstigen Unterlagen des Kunden einsehen und sich Ablichtungen hiervon anfertigen. Der Kunde ist verpflichtet, Billie hierbei zu unterstützen und umfassend Auskunft zu erteilen. Das Informationsrecht von Billie erstreckt sich auch darauf, diesbezügliche Auskünfte von dem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder jeder anderen Person, die für den Kunden die Buchhaltung führt oder den Jahresabschluss vorbereitet, erstellt oder prüft, einzuholen. Der Kunde befreit diese Personen gegenüber Billie hiermit von ihrer Schweigepflicht.
1.12.4 Der Kunde ist verpflichtet, Billie alle zur Erfüllung der Pflichten aus dem Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen.
1.13 AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG DER RAHMENVEREINBARUNG, DER FACTORING-VERTRÄGE SOWIE DER INKASSO-DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE
1.13.1 Billie kann diese Rahmenvereinbarung, die einzelnen Factoring-Verträge sowie die einzelnen Inkasso-Dienstleistungsverträge aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und den Rückkauf der einzelnen Forderungen nach Ziffer 1.5.4 (a) initiieren.
1.13.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn (a) der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung von Billie über die Gewährung des Factoring-Betrags von Bedeutung waren, (b) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber Billie - auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit - gefährdet ist, (c) schwerwiegende Verstöße gegen die Veritätsgarantie gem. Ziffer 1.10.1 vorliegen, oder (d) der Kunde seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten gem. Ziffer 1.12.1 und 1.12.2 nicht nachgekommen ist.
1.13.3 Sonstige Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
1.14 ABTRETUNG DER FORDERUNG DURCH BILLIE, VERRECHNUNGSBEFUGNIS, SICHERHEITENFREIGABE UND LASTSCHRIFTMANDAT
1.14.1 Billie ist berechtigt, seine Forderungen gegen den Kunden und/oder den Schuldner ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen und hierzu erforderliche Informationen und Unterlagen, die den Factoring- oder Inkasso-Dienstleistungsvertrag betreffen, an Dritte weiterzugeben. Übermittelt werden dürfen insbesondere Angaben zum Unternehmen und zur Person (z.B. Name, Anschrift, Handelsregister-Nummer, Geburtsdatum, Tätigkeit oder vergleichbare Daten), Angaben zur Forderung (z.B. Höhe oder Fälligkeit) sowie Informationen zu Urkunden und Dokumenten, die für die Realisierung der Forderung relevant sind.
1.14.2 Sämtliche Ansprüche zwischen Billie und dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsverhältnis, dürfen durch Billie gegeneinander aufgerechnet werden (Verrechnungsbefugnis). Falls nach Verrechnung aller Ansprüche Salden zu Gunsten des Kunden bestehen, wird Billie den überschüssigen Betrag unverzüglich auf das Kundenkonto überweisen.
1.14.3 Billie ist zur Freigabe der Rechte aus der Forderungsabtretung verpflichtet, sobald Billie wegen allen Ansprüchen gegenüber dem Kunden endgültig befriedigt ist. Billie ist schon vorher auf Verlangen zur Freigabe von Forderungen aus der Forderungsabtretung verpflichtet, wenn und soweit der realisierbare Wert der abgetretenen Forderungen sowie aller sonstigen Sicherheiten 110 Prozent aller Ansprüche von Billie aus der Geschäftsbeziehung nicht nur kurzfristig übersteigt.
1.14.4 Für den Lastschrifteinzug erteilt der Kunde Billie ein gültiges Lastschriftmandat und ermächtigt Billie, alle laut diesem Vertrag anfallenden und offenen Beträge vom Kundenkonto einzuziehen. Billie wird den Kunden spätestens einen Tag vor dem Einzugsdatum per E-Mail über den Lastschrifteinzug informieren. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird entsprechend auf einen Tag verkürzt. Schlägt eine Lastschrift fehl (z.B. wegen Unterdeckung des Kundenkontos) oder ruft der Kunde eine bereits eingelöste Lastschrift innerhalb der Widerrufsfrist unberechtigt zurück, erhebt Billie eine Gebühr in Höhe der von der Bank veranschlagten Transaktionskosten. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
2. Nutzung der Plattform
2.1 REGISTRIERUNGSPROZESS, ZUGANG ZUR PLATTFORM ÜBER VERTRIEBSPARTNER
2.1.1 Die Nutzung der Plattform durch den Kunden und die hiermit verbundene Möglichkeit, die Dienstleistungen von Billie in Anspruch zu nehmen, setzt die Durchführung eines Registrierungs- und ggf. Identifizierungsprozesses durch den Kunden voraus. Zur Durchführung dieses Prozesses hat der Kunde in der hierfür vorgesehenen Registrierungsmaske u.a. personenbezogene Daten anzugeben. Er stimmt im Rahmen dieser Handlung den AGB, der Datenschutzerklärung und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zu. Der Kunde wird über die erfolgreiche Registrierung im Wege einer Registrierungsbestätigung per E-Mail informiert.
2.1.2 Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde auf der Plattform ein eigenes Konto, in dem er alle Rechnungen digital bereitstellen kann, die für die Dienstleistungen von Billie in Betracht kommen.
2.1.3 Wird ein Kunde über einen Vertriebspartner von Billie vermittelt und betreibt der Vertriebspartner eine Plattform, über die der Kunde die Dienstleistungen von Billie anfragt, bevollmächtigt der Kunde hiermit den Vertriebspartner, alle Willenserklärungen des Kunden gegenüber Billie über die Billie-API abzugeben oder zu übermitteln. Billie ist bis auf schriftlichen Widerruf (Textform ist ausreichend) durch den Kunden berechtigt, dem Vertriebspartner Einsicht in die Vertragskonditionen sowie die Abrechnungsunterlagen des Kunden zu gewähren.
2.2 INHALTE DER WEBSITE UND ERREICHBARKEIT
2.2.1 Die Inhalte der Webseite werden von Billie sorgfältig zusammengestellt und gepflegt. Dennoch kann es dabei zu Fehlern kommen, so dass die Richtigkeit der Inhalte von Billie nicht garantiert werden kann.
2.2.2 Billie hat sich hohen technologischen Standards verschrieben. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Hard- und/oder Software zu Fehlern kommt, die sich auf die Erreichbarkeit der Dienstleistungen von Billie auswirken. Eine durchgängige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit können von Billie demnach nicht garantiert werden.
3. Allgemeines
3.1 VERTRAGSBEGINN, VERTRAGSENDE, KÜNDIGUNG
3.1.1 Der Kunde stimmt den AGB durch Registrierung auf der Plattform zu. Die AGB können von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
3.1.2 Die Kündigung der AGB hat keinen Einfluss auf die Factoring-Verträge oder die Inkasso-Verträge, die zwischen Billie und dem Kunden abgeschlossen werden.
3.2 ÄNDERUNGEN DER AGB
Änderungen oder Neufassungen der AGB werden dem Kunden grundsätzlich nur auf elektronischem Weg spätestens zwei Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mitgeteilt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen schriftlich angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Billie in ihrer Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung, so hat Billie ein Recht zur Kündigung der Geschäftsbeziehung unter Einhaltung der Kündigungsfrist gem. Ziffer 3.1.1.
3.3 HAFTUNG VON BILLIE
3.3.1 Billie haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, der Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Billie übernommenen Garantie.
3.3.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht, ist die Haftung von Billie der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
3.3.3 Eine weitergehende Haftung von Billie besteht nicht.
3.3.4 Soweit vorstehend die Haftung von Billie ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
3.4 MASSGEBLICHES RECHT, GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL
3.4.1. Diese AGB wie auch die Factoring-Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
3.4.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Berlin.
3.4.3. Sollte eine der jetzt oder in Zukunft in den AGB, den Factoring-Verträgen oder den Inkasso-Verträgen enthaltene Bestimmung unwirksam, lückenhaft oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame, lückenhafte oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, lückenhaften oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.